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Bistum Fulda
Bistum Fulda

Bewertungsgrundlagen

Mit diesem Finanzbericht legt das Bistum Fulda Rechenschaft ab über Einkommens- und Vermögensverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Körperschaften Bistum, Bischöflicher Stuhl, Domkapitel und Priesterseminar. Erläuterungen zu den einzelnen Körperschaften erfolgen im jeweiligen Kapitel.

 

Durch diesen Finanzbericht wird die bisherige kameralistische Betrachtungsweise durch die kaufmännische Buchführung (Doppik) abgelöst. Die Kameralistik bot nur einen eingeschränkten Blick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse, da sie nur Einnahmen und Ausgaben betrachtete, Ressourcenverbrauch und Vermögen aber außen vor ließ. Das Bistum und seine Körperschaften sind nicht an die Vorschriften des Handelsrechts gebunden. Dennoch hat sich das Bistum entschlossen, bei Jahresabschluss und Lagebericht die Vorschriften des Handelsgesetzbuch (HGB) grundsätzlich anzuwenden. Ausnahmen hiervon sind in der Haushalts- und Rechnungslegungsordnung definiert.

 

Im Folgenden werden die wichtigsten Abweichungen bzw. gemäß HGB vorgesehenen Wahlentscheidungen erläutert: Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und linear über die zu erwartende Nutzungsdauer abgeschrieben.

 

Für die Bilanz 2014 wurden bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung nur Gegenstände bilanziert, die 2014 angeschafft wurden. Vor 2014 erworbene Betriebs- und Geschäftsausstattung wird aus Vereinfachungsgründen nicht bilanziert und in der Anlagenbuchhaltung nicht erfasst.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter gilt die Nettopreisgrenze von 410,– Euro. Sie werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe bzw. bei Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben. Kunstgegenstände sind im Jahr des Zugangs in voller Höhe abzuschreiben.

 

Grundstücke werden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Falls diese nicht festzustellen sind, wird der Bodenrichtwert gemäß Bodenrichtwertinformationssystem BORIS zum 1.1.2014 in die Bilanz aufgenommen. Falls kein eindeutiger Richtwert festgelegt, sondern eine Spanne angegeben ist, erfolgt die Bewertung gemäß Vorsichtsprinzip mit dem unteren Wert. Soweit keine Bodenrichtwerte vorliegen, erfolgt eine annäherungsweise Schätzung anhand der Bodenrichtwerte von Grundstücken in unmittelbarer Nähe. Bei Grundstücken für Schulgebäude wird der Bodenrichtwert aufgrund der eingeschränkten Bebaubarkeit um 25 Prozent gemindert bilanziert.

 

Sakrale Gebäude werden unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Errichtung oder Erweiterung mit einem symbolischen Wert von 1,– Euro in die Bilanz aufgenommen. Verwaltungs- und Wohngebäude werden über 50 Jahre linear abgeschrieben, Schulgebäude und Bildungshäuser über 30 Jahre. Die Bilanzierung erfolgt zum jeweiligen Zeitwert. Immobilien, die zur unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung anderen Einrichtungen überlassen wurden und für deren Erhaltung diese Einrichtungen aufkommen, werden nicht beim Bistum/Bischöflichen Stuhl bilanziert. Bei den Finanzanlagen werden Unternehmensanteile zum Nominalkapital bilanziert, soweit sie nachhaltig sind.

 

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


 



Postfach 11 53

36001 Fulda

 



Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578

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© Bistum Fulda

 

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